Schnupperlehre

Dispensation für Schnupperlehren / Grundsatz

• Schülerinnen und Schüler des achten und neunten Schuljahres können vom Kalenderjahr an, in dem sie das 14. Altersjahr vollenden, Schnupperlehren absolvieren.

• Die Schnupperlehren dienen der Berufsfindung und sind grundsätzlich während der schulfreien Zeit durchzuführen.

• Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler im Rahmen der benötigten Zeit vom Unterricht dispensieren.

Gesuchseinreichung:

• Die Gesuche sind vom gesetzlichen Vertreter frühzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor Beginn der Schnupperlehre, auf dem offiziellen Formular der Schulleitung einzureichen.

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